
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Kristina Schormann führt das Verhaltenstraining nach dem LOVT-Konzept gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Die Training ist immer videobasiert. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/Auftraggeberin (im Folgenden auch Klienten genannt) als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die von Kristina Schormann abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Kristina Schormann nicht ein bestimmtes Ergebnis. Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden. Der Erfolg der Behandlung hängt maßgeblich von der Mitarbeit der Klienten ab.
Das Training beinhaltet keine ärztlichen Untersuchungs-, Test- oder Diagnostikverfahren. Bei Beschwerden mit Krankheitswert sind die Klienten aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für die Trainingsleistung werden die im Behandlungsvertrag festgelegten Honorare berechnet. Das Training ist keine Kassenleistung. Ggf. klären die Klienten in Eigenverantwortung, ob eine Kostenübernahme durch z. B. eine Stiftung möglich ist.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung durch einen Kostenträger hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung von Kristina Schormann, Praxis MITEINANDER WACHSEN.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Die Klienten verpflichten sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Trainingssitzung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar sofort fällig.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung entfällt bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung (Attest).
Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren die Klienten diese Regelung.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Kristina Schormann ist berechtigt, bei höherer Gewalt die Trainingstermine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird der Trainer den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls die Klienten unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen waren und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstigen Kosten.
5. Kündigung
Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
5. Copyright
Alle an die Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt.
Den Klienten ist es nicht gestattet, etwaige Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Kristina Schormann, nachfolgend Trainerin genannt, ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/ oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die Trainerin besitzt einen Lizenzvertrag von Sabine Berndt, der Entwicklerin für das LOVT-Konzept.
6. Versicherungsschutz
Die Klienten tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Trainingssitzung und kommen für eventuelle Schäden selbst auf. Das Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Wird die Trainerin mit einem Seminar, Workshop oder einer sonstigen Veranstaltung beauftragt, haftet der Veranstalter. Die Teilnehmer dieser Veranstaltungen haben keinen Versicherungsschutz durch die Trainerin.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in den Trainingssitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Trainer sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Trainertätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung von Daten erfolgt auf Gefahr der Klienten.
8. Vertraulichkeit
Die Trainerin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Zu Schulungszwecken können die Klienten das in etwaigen Sitzungen gedrehte Filmmaterial der Trainerin zur Verfügung stellen. Hierfür wird dann eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Trainerin, die zum Zwecke der Trainingstätigkeit überlassenen Unterlagen und Notizen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
Für die Auskunftserteilung an Dritte ist eine schriftliche Schweigepflichtentbindung erforderlich.
9. Mitwirkungspflicht der Auftraggeber
Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Trainerin möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Trainerin steht den Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung für Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von den Klienten selbst geleistet. Die Klienten sollen daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Das Training ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Das Training basiert auf einer Trainer-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Trainers klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Das Training ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Training/ Coaching dient dem „gesunden“ Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis des Trainings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung der Klienten, womit eine Steigerung ihrer allgemeinen Lebensqualität einhergehen soll.
11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Inhalt dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bautzen. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Bautzen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bautzen, 19.05.2017